AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Analyse, Planung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen/Vorträgen

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der sets 360 GbR (auch Auftragnehmer) gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden (auch Auftraggeber) vereinbarten Schulungsleistungen und Vorträge. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte.
  2. Angebote der sets 360 GbR sind sämtlich frei bleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss über die Durchführung einer Trainingsveranstaltung (Seminar, Vortrag, Ausbildung, Einzelcoaching) kommt erst durch eine unterzeichnete Buchungsbestätigung durch den Auftraggeber zustande.
  3. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus der unterzeichneten Buchungsbestätigung. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen können vor oder während der Durchführung der Schulungsmaßnahme vorgenommen werden, soweit diese die Schulungsmaßnahme in ihrem Kern nicht völlig verändert.
  4. Das vereinbarte Honorar für Buchungen von sets360 GbR auf Ihren Veranstaltungen versteht sich
    • zzgl. Reisekosten (0,65€ pro km, Bahn: 1. Klasse, Flug: Business Class), die weiteren Auslagen (Hotel, Verpflegung, Taxifahrten) und MwSt.
    • Die Voraussetzungen für die Veranstaltungsräumlichkeiten:
      • Direkte Zufahrt mit PKW oder LKW mit Lade- UND Parkmöglichkeit
      • Falls der Veranstaltungsraum im Obergeschoss liegt: Lift für den Transport der  Schulungsunterlagen
    • Für die optimale Durchführung der Veranstaltung muss der Raum folgende Punkte erfüllen:
      • Schulungsraum mit Tageslicht; mindestens 80 qm
      • 2 Flipcharts mit Papier
      • Raumtemperatur zwischen 19 und 21 Grad
      • Stilles Wasser
      • Beamer (muss so positioniert sein, dass freie Bewegung, d.h. ohne durch die Beamerprojektion durchzulaufen, möglich ist)
      • Laptop mit Funkmaus/Fernbedienung
      • Musikanlage
      • Headset und Handmikro (ab 50 TeilnehmerInnen)
      • Bei großen Gruppen (ab 200 TeilnehmerInnen): Großbildkameraübertragung
    • Bei einer Stornierung des Auftrages seitens des Auftraggebers bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Honorars fällig. Bei einer späteren Stornierung muss die volle Rechnungssumme gezahlt werden. Über die Honorarvereinbarung besteht absolutes Stillschweigen!
      Eventuelle Abgaben an die Künstlersozialkasse werden durch externen Dienstleister selbst getätigt. Die sets 360 GbR ist von jeglicher Abgabe freigestellt.
    • Sollte sich die Auftrittszeit vor Ort um mehr als 45 Minuten verzögern, behalten wir uns vor, die zusätzliche Zeit mit 190,00€ netto pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen.
    • Mit der Buchung gestatten Sie die sets 360 GbR Ihren Namen- und Firmennamen als Referenz zu verwenden.
  5. Um den größtmöglichen Nutzen aus den Schulungsmaßnahmen zu ziehen, hat der Auftraggeber die Teilnehmer rechtzeitig in motivierender Form über Ziele, Termine und organisatorischen Ablauf zu informieren. Um einen optimalen Erfolg zu erzielen, erhält der Auftragnehmer für die Vorbereitung und Durchführung aller vereinbarten und notwendigen Maßnahmen die volle Unterstützung des Auftraggebers. Die Seminarorganisation obliegt dem Auftraggeber. Insbesondere hat der Auftraggeber für den Zeitraum der Schulungsveranstaltung eine Atmosphäre der Ruhe herzustellen. Im Hotel müssen eventuelle Handwerkerarbeiten beendet oder nicht hörbar sein.
  6. Die den Teilnehmern zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sind in der Vergütung enthalten.
  7. Kann ein Seminar/Vortrag/Ausbildung/Coaching durch den Auftragnehmer wegen höherer Gewalt/Krankheit/Unfall oder sonstiger, vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, so ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflicht berechtigt, die vereinbarte Maßnahme an einem neu vereinbarten Termin (innerhalb von 12 Monaten nach dem ausgefallenen Termin) nachzuholen.
  8. Für Seminare bzw. Masterclasses gilt: Anmeldungen für Veranstaltungen, Beratungen, Seminare oder die Akademie sind verbindlich. Jeder Teilnehmer ist für sein Erscheinen selbst verantwortlich. Teilnahmegebühren werden im Falle von Nichterscheinen nicht zurückerstattet. Im Falle einer Stornierung werden 50%, ab 60 Tagen vor der Veranstaltung wird die gesamte Gebühr in voller Höhe berechnet.
  9. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für einen mit der Maßnahme ggf. beabsichtigten Erfolg. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften der Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. In gleicher Weise ist die Haftung für Personenschäden ausgeschlossen. Ausgenommen von dem Haftungsausschluss sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Auftragnehmers.
  10. Der Auftragnehmer sowie der Auftraggeber versichern, dass sie weder aktives noch passives Mitglied von Scientology sind. Darüber hinaus versichert der Auftragnehmer nicht nach der Methode von L. Ron Hubbard zu arbeiten. Der Auftragnehmer lehnt das Gedankengut und die Methoden von L. Ron Hubbard und Scientology ab.
  11. Jede Änderung oder Ergänzung der Buchungsbestätigung bedarf der Schriftform. Auch der Verzicht auf die Schriftform bedarf der Schriftform.
  12. Gerichtsstand ist Bad Tölz/Wolfratshausen. Für die Buchungsbestätigung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
  13. Sollten einzelne Bestimmungen der Buchungsbestätigung und/oder dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Dasselbe gilt bei Lücken des Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung gelten, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am besten entspricht.

(Stand: Januar 2018)

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